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SV Neukalen

SV Neukalen

Satzung

der Schützenzunft Neukalen von 1689 e.V.

§ 1 Name und Sitz

Die im Jahre 1992 wieder neu in´s Leben gerufene Zunft führt den Namen „Schützenzunft Neukalen von 1689“.

Die Zunft hat ihren Sitz in Neukalen / Mecklenburg.

§ 2 Zweck der Zunft

Zweck ist der Zusammenschluss von Schützen auf freiwilliger Grundlage zur Förderung des Schießsports und zur Pflege des traditionellen Neukalener Schützenbrauchtums.

§ 3 - 5 Mitgliedschaft & Beitrag

Mitglied kann jede natürliche Person ab 12 Jahren werden. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres (3 Monate Frist) möglich.

§ 11 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt. Jährlich scheidet die Hälfte des Vorstandes turnusgemäß aus:

Jahr A: 1. Ältermann, Schriftführer, stellv. Kassenwart, Offizier Männergruppe, Offizier Jugendgruppe.
Jahr B: 2. Ältermann, Kassenwart, stellv. Schriftführer, Kommandeur, Offizier Frauengruppe.

§ 12 Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder (darunter 1. oder 2. Ältermann) anwesend ist.

§ 13 - 15 Jugend, Kasse & Protokoll

§ 13: Die Vereinsjugend gestaltet unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes ein eigenes Zunftleben.

§ 14: Die Kasse wird jährlich durch zwei gewählte Kassenprüfer geprüft.

§ 15: Über alle Versammlungen sind Niederschriften zu fertigen und vom 1. Ältermann gegenzuzeichnen.

§ 16 Auflösung der Zunft

Die Auflösung erfordert eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder bei einer Anwesenheit von mindestens 50 % der Stimmberechtigten.

Bei Auflösung fällt das Vermögen an die Stadt Neukalen für gemeinnützige Zwecke.
§ 17 Inkrafttreten

Beschlossen am 08.09.1992 in der Mitgliederversammlung zu Neukalen.