Satzung
der Schützenzunft Neukalen von 1689 e.V.§ 1 Name und Sitz
Die im Jahre 1992 wieder neu in´s Leben gerufene Zunft führt den Namen „Schützenzunft Neukalen von 1689“.
Die Zunft hat ihren Sitz in Neukalen / Mecklenburg.
§ 2 Zweck der Zunft
Zweck ist der Zusammenschluss von Schützen auf freiwilliger Grundlage zur Förderung des Schießsports und zur Pflege des traditionellen Neukalener Schützenbrauchtums.
§ 3 - 5 Mitgliedschaft & Beitrag
Mitglied kann jede natürliche Person ab 12 Jahren werden. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres (3 Monate Frist) möglich.
§ 11 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt. Jährlich scheidet die Hälfte des Vorstandes turnusgemäß aus:
§ 12 Beschlussfassung des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder (darunter 1. oder 2. Ältermann) anwesend ist.
§ 13 - 15 Jugend, Kasse & Protokoll
§ 13: Die Vereinsjugend gestaltet unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes ein eigenes Zunftleben.
§ 14: Die Kasse wird jährlich durch zwei gewählte Kassenprüfer geprüft.
§ 15: Über alle Versammlungen sind Niederschriften zu fertigen und vom 1. Ältermann gegenzuzeichnen.
§ 16 Auflösung der Zunft
Die Auflösung erfordert eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder bei einer Anwesenheit von mindestens 50 % der Stimmberechtigten.
§ 17 Inkrafttreten
Beschlossen am 08.09.1992 in der Mitgliederversammlung zu Neukalen.
